Ich möchte nochmals auf die Scheinselbstständigkeit beim Einsatz von Freelancer zurück kommen. Die Zahl der von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung festgestellten Verträge, die eine Scheinselbstständigkeit hervorrufen steigen enorm.
Zitat aus IT-Business (Autor: Katrin Hofmann):
"Während 2011 exakt 13.455 der 34.500 durchgeführte Feststellungsverfahren Scheinselbstständigkeit attestierten (39 Prozent), kamen 2014 bereits 14.804 der 31.500 Prüfungen zu diesem Ergebnis (47 Prozent)."
Eine attestierte Scheinselbstständigkeit hat einschneidende arbeitsrechtliche Konsequenzen und das für beide Freelancer und Auftraggeber. Neben der Nachzahlung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge (für den Auftraggeber bis zu 30 Jahre) hat es weitere Konsequenzen. Der Freelancer hat Anspruch auf Urlaub, Urlaubsgeld. Der Freelancer wird ein Angestellter mit allen Rechten und Pflichten.